Ein Jahr früher am Steuer: Begleitendes Fahren für 17-Jährige

Seit 2011 können deutsche Jugendliche bereits mit 17 den Führerschein machen und dann bis zur Volljährigkeit mit einem erfahrenen Erwachsenen selbst Auto fahren. Begleitendes Fahren, auch Führerschein mit 17 oder “BF 17” genannt, unterliegt strengen Regelungen.

Der jugendlicher Fahrer und der Führerschein

Der Antrag auf begleitendes Fahren wird vor Beginn der Fahrschule gestellt. Die Ausbildung für BF 17 wird frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgeschlossen. Nach Bestehen der Prüfung bekommt der jugendliche Fahrer einen vorläufigen Führerschein, der bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag gilt und ohne zusätzliche Prüfung in einen regulären Führerschein umgewandelt wird. Andere Regelungen (Promillegrenze, Strafen) gelten wie für den Führerschein mit 18. Nur Österreich erkennt den deutsche BF 17 Führerschein an, überall sonst ist er ungültig.

Die Begleitperson

Von denen im Führerschein eingetragenen Personen muss mindestens eine den jungen Fahrer immer begleiten. Die begleitenden Fahrer müssen nicht zwingend Eltern oder erziehungsberechtigt sein. Wichtig ist, dass sie mindestens 30 Jahre alt sind, seit mindestens fünf Jahren einen Autoführerschein besitzen und bei Antragstellung höchstens einen Punkt in Flensburg haben. Die Begleitperson ist nicht verantwortlich für das Handeln des Fahrers, sie hat lediglich in beratender Funktion inne. Deswegen muss die Begleitperson auch nicht zwingend auf dem Beifahrersitz sitzen.

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