Neuwagen im Internet kaufen: So sparen Sie beim Online-Kauf

Wer einen Neuwagen online sucht, vergleicht Angebote verschiedener Händler und Vermittler, ohne jedes Autohaus einzeln anzufragen. Das spart Zeit und kann den Kaufpreis senken. Entscheidend ist der Gesamtpreis für das gewünschte Fahrzeug: Ein hoher Rabatt auf den Listenpreis sagt wenig über die tatsächlichen Kosten aus.

Prüfen Sie vor der Bestellung, wer im Kaufvertrag als Verkäufer steht, welche Zusatzkosten anfallen und ob die Ausstattung passt. So sehen Sie, ob das Online-Angebot günstiger ist als ein vergleichbares Angebot vor Ort.

Wer verkauft das Auto?

Ein Online-Portal kann Autos selbst verkaufen, Angebote von Händlern anzeigen oder Sie an ein Autohaus vermitteln. Vermittelt das Portal den Kauf, schließen Sie den Vertrag häufig direkt mit dem Autohaus. Das Portal ist dann nicht automatisch der Verkäufer.

Lesen Sie vor der Bestellung den Kaufvertrag und prüfen Sie den vollständigen Namen des Verkäufers. Wenden Sie sich bei Fragen zum Vertrag, zur Zahlung oder zu möglichen Mängeln an den Verkäufer. Klären Sie außerdem, ob das Portal eine Gebühr verlangt und welche Rolle es nach der Vermittlung noch übernimmt.

Auto-günstiger.com stellt Angebote und Preisvergleiche in den Vordergrund. Die auf der Website genannten Rabattwerte stammen vom Anbieter. Auch die ältere Angabe von bis zu 39 Prozent belegt nicht, dass Sie diesen Preis aktuell bekommen. Fragen Sie deshalb immer ein konkretes schriftliches Angebot für Ihr Wunschfahrzeug an.

Vergleichen Sie den Endpreis

Vergleichen Sie Fahrzeuge mit möglichst gleicher Motorisierung und Ausstattung. Achten Sie auch darauf, ob das Auto bereits verfügbar ist oder erst nach Ihrer Bestellung gebaut wird. Auch Farbe, Lieferort und Verfügbarkeit können den Preis beeinflussen. Ein Angebot für ein Lagerfahrzeug ist nicht direkt mit dem Preis eines frei konfigurierten Neuwagens vergleichbar.

Der Rabatt auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zeigt nicht, was Sie tatsächlich bezahlen. Rechnen Sie Überführungs- und Bereitstellungskosten ein. Hinzu kommen mögliche Gebühren für Zulassung oder Lieferung. Der ADAC nennt für Überführungskosten häufig rund 1.000 Euro oder mehr. In seinem Vergleich wurden solche Kosten bei sechs Prozent der Anfragen nicht ausgewiesen. Lassen Sie sich fehlende Angaben schriftlich bestätigen.

Wie stark Rabatte ausfallen, hängt vom Modell und vom konkreten Angebot ab. Der ADAC untersuchte 2026 in 112 verdeckten Kaufszenarien 14 Modelle. Die durchschnittlichen Nachlässe je Modell reichten von 0,1 Prozent beim Dacia Duster Hybrid 140 bis 25,4 Prozent beim BYD Atto 2. Diese Ergebnisse beschreiben ausgewählte Angebote und sind kein direkter Test von Online-Portalen. Sie zeigen aber, warum ein pauschales Rabattversprechen keine verlässliche Kaufgrundlage ist.

Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie die Endpreise. Ein schriftliches Online-Angebot kann auch bei einem Händler vor Ort als Grundlage für ein Gespräch dienen. Fragen Sie dort zusätzlich nach Lagerfahrzeugen und danach, ob der Preis noch verhandelbar ist. Bei manchen Verkaufsmodellen legt der Hersteller den Rabatt fest. Dann kann der Händler keinen zusätzlichen Rabatt geben.

Lagerwagen oder Wunschkonfiguration?

Ein Lagerfahrzeug ist bereits gebaut oder kurzfristig verfügbar. Wenn Sie bei Farbe und Ausstattung flexibel sind, lohnt sich eine gezielte Nachfrage. Die Auswahl ist allerdings auf vorhandene Fahrzeuge begrenzt, und die Ausstattung lässt sich nicht beliebig ändern.

Bei einer Bestellung nach Wunsch legen Sie die gewünschte Ausstattung selbst fest. Dafür müssen Sie Lieferzeit und Lieferbedingungen besonders genau prüfen. Laut DAT wurden 2025 bei privaten Neuwagenkäufen 55 Prozent der Fahrzeuge auf Kundenwunsch gebaut; 45 Prozent waren sofort verfügbare Lagerwagen. Diese Zahlen beschreiben die Kaufentscheidungen insgesamt und sagen nicht voraus, welche Variante in Ihrem konkreten Fall günstiger oder schneller ist.

Lassen Sie im Angebot festhalten, ob das Auto bereits verfügbar ist oder erst gebaut wird. Bei einer Bestellung nach Wunsch sollte die vereinbarte Ausstattung vollständig aufgeführt sein. Prüfen Sie beim Preisvergleich auch, ob der Preis die Überführung und die Übergabe am gewünschten Ort einschließt.

Prüfen Sie Angebot und Zahlung

Vor der Unterschrift sollten Sie die Angaben im Angebot mit Ihrer gewünschten Ausstattung abgleichen. Achten Sie besonders darauf, ob Sonderausstattung im Preis enthalten ist oder zusätzlich berechnet wird. Prüfen Sie auch, wann der Kaufpreis fällig wird und ob eine Finanzierung an Bedingungen geknüpft ist. Vergleichen Sie bei einer Finanzierung Monatsrate und Gesamtkosten.

Halten Sie vor der Bestellung diese Angaben schriftlich fest:

  • Name und Anschrift des Verkäufers
  • Modell, Motorisierung und vollständige Ausstattung
  • Gesamtpreis einschließlich Überführung und Bereitstellung
  • Ob das Auto verfügbar ist oder noch gebaut wird; außerdem Lieferort und vereinbarter Lieferzeitraum
  • Zahlungsbedingungen und mögliche Zusatzkosten

Prüfen Sie außerdem die Kontaktdaten des Verkäufers und lesen Sie die Vertragsbedingungen des Portals. Überweisen Sie kein Geld auf ein Konto, dessen Inhaber nicht zum Vertragspartner passt. Wenn Angaben zu Verkäufer, Preis oder Zahlung unklar bleiben, lassen Sie sie vor der Bestellung klären.

Widerruf und Mängelrechte

Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gilt grundsätzlich, wenn Sie einen Kaufvertrag mit einem Händler ausschließlich über Fernkommunikationsmittel in einem dafür organisierten Vertrieb abschließen. Das Gesetz nennt dafür weitere Voraussetzungen. Bei Waren, die nach persönlichen Vorgaben hergestellt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten werden, sieht das Gesetz eine Ausnahme vor. Ob diese Ausnahme bei einem bestimmten Neuwagen greift, hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab.

Lesen Sie die Widerrufsbelehrung vor der Bestellung sorgfältig. Wenn Sie widerrufen möchten, erklären Sie das dem Verkäufer ausdrücklich; die bloße Rückgabe des Autos reicht laut ADAC nicht aus. Bei Unsicherheit sollten Sie vor der Unterschrift klären, welche Regeln für Ihr Fahrzeug und den konkreten Bestellweg gelten.

Achten Sie außerdem auf den Unterschied zwischen gesetzlicher Sachmängelhaftung und Herstellergarantie. Die Sachmängelhaftung ergibt sich aus dem Kaufvertrag und den gesetzlichen Regeln. Eine Herstellergarantie ist eine zusätzliche Leistung mit eigenen Bedingungen. Prüfen Sie die Garantieunterlagen, den Geltungsbereich und mögliche Voraussetzungen, statt sich allein auf eine allgemeine Werbeaussage zu verlassen.