Vorsicht vor Re-Importen: Risiken beim EU-Autokauf

Wer ein Auto kauft, das ursprünglich für den Verkauf in einem anderen EU-Land vorgesehen war, kauft einen Re-Import. Der niedrigere Preis kann sich lohnen. Probleme entstehen, wenn Ausstattung, Zusatzkosten oder Garantieunterlagen unklar sind oder nicht feststeht, wer das Auto verkauft. Ein Re-Import ist nicht automatisch ein Fehlkauf: Vergleichen Sie die Angebote sorgfältig.

Was ein Re-Import bedeutet

Ein Re-Import ist ein Fahrzeug, das für den Verkauf in einem anderen EU-Land vorgesehen war und anschließend nach Deutschland gebracht wird. Die technischen Zulassungsstandards sind innerhalb der EU harmonisiert. Ausstattung und Preise unterscheiden sich trotzdem von Land zu Land.

Vergleichen Sie den Re-Import mit einem rabattierten Neuwagen aus Deutschland. Entscheidend ist, ob beide Angebote dasselbe Fahrzeug betreffen und was es einschließlich aller Kosten kostet.

Den Endpreis vergleichen

Der ADAC nennt Preisvorteile von bis zu 30 Prozent. Das ist eine mögliche Obergrenze. Dieser Rabatt gilt nicht für jedes Modell und ist nicht typisch. Überführung, Bereitstellung oder eine Vermittlungsprovision können den Abstand verkleinern.

Vergleichen Sie deshalb schriftliche Angebote für dieselbe Motorisierung und möglichst dieselbe Ausstattung. Lassen Sie sämtliche Nebenkosten einzeln aufführen. Auch Zulassungskosten gehören in die Rechnung, wenn der Anbieter diesen Schritt übernimmt. Ein hoher Rabatt auf den deutschen Listenpreis sagt wenig aus, wenn der vollständige Endpreis fehlt.

Ausstattung schriftlich prüfen

Gleiche Modellnamen und ähnliche Außenansichten garantieren keine gleiche Ausstattung. Ein Fahrzeug für einen anderen Markt kann beispielsweise bei Komfort- oder Assistenzfunktionen anders konfiguriert sein. Verlassen Sie sich daher nicht allein auf die Bezeichnung der Ausstattungslinie, Fotos oder einen deutschen Konfigurator.

Lassen Sie die für Sie wichtigen Merkmale in der Fahrzeugbeschreibung oder als Vertragsanlage festhalten. Prüfen Sie insbesondere, ob die gewünschten Funktionen tatsächlich enthalten sind. Ausländische Prospekte und Preislisten helfen beim Abgleich, ersetzen aber keine verbindliche Beschreibung des konkreten Fahrzeugs.

Garantie und Gewährleistung trennen

Eine EU-Herstellergarantie ist bei einem Re-Import nicht grundsätzlich ausgeschlossen; laut ADAC müssen EU-Vertragswerkstätten Garantiearbeiten übernehmen, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Wie lange die Garantie gilt und was sie abdeckt, steht in den Bedingungen für das Fahrzeug. Als allgemeine Orientierung nennt der ADAC meist zwei bis drei Jahre Garantie.

Prüfen Sie vor dem Kauf, wann die Garantie beginnt. Sie kann bereits mit der ersten Zulassung oder der Übergabe an einen Importeur beginnen und damit schon laufen, bevor Sie das Auto in Deutschland übernehmen. Kontrollieren Sie die Garantieurkunde und das Serviceheft auf die Fahrgestellnummer und den Händlerstempel. Prüfen Sie auch, ob das Datum eingetragen ist. Lassen Sie sich außerdem schriftlich bestätigen, welche Unterlagen eine Werkstatt im Garantiefall benötigt.

Die gesetzliche Gewährleistung ist davon getrennt. Sie betrifft Rechte gegenüber dem Verkäufer, wenn das Fahrzeug mangelhaft ist. Freiwillige Kulanz nach Ablauf einer Garantie ist wiederum eine Leistung des Herstellers, auf die kein allgemeiner Anspruch besteht. Der ADAC weist darauf hin, dass Hersteller bei Re-Importen nach Ende der Garantie häufig keine Kulanz gewähren.

Den Verkäufer im Vertrag erkennen

Ein Importeur kann das Auto selbst verkaufen oder nur die Vermittlung übernehmen. Bei einer Vermittlung bleibt unter Umständen der ausländische Händler der Verkäufer. Die Verbraucherzentrale Bayern weist darauf hin, dass diese Unterscheidung für die Durchsetzung von Mängelrechten wichtig ist.

Prüfen Sie deshalb vor der Unterschrift, wer im Kaufvertrag als Verkäufer steht. Beim direkten Kauf im Ausland gilt laut ADAC grundsätzlich das Recht des Kauflands. Die Entfernung kann die Klärung eines Mangels erschweren. Auch Sprachunterschiede und abweichende Abläufe können dazu beitragen. Verkauft ein deutscher Importeur das Fahrzeug selbst als Händler, gelten nach Angaben der Verbraucherzentrale die Regeln des deutschen Kaufrechts. Prüfen Sie deshalb genau, was im Vertrag steht.

Steuer und Zulassung klären

Für die Umsatzsteuer gilt ein Auto als neu, wenn es höchstens 6.000 Kilometer gefahren wurde oder die erste Inbetriebnahme beziehungsweise Lieferung höchstens sechs Monate zurückliegt. Diese Definition dient der Mehrwertsteuer und ist keine allgemeine Definition für alle kaufrechtlichen Fragen. Beim Kauf eines solchen Neuwagens in einem anderen EU-Land fällt die Umsatzsteuer im Land der Zulassung an. Bei einer Zulassung in Deutschland muss daher die deutsche Besteuerung berücksichtigt werden.

Wer das Fahrzeug selbst importiert, sollte die Steuerabwicklung vor dem Kauf mit dem zuständigen Finanzamt klären. Der ADAC nennt für den Eigenimport eine Frist von zehn Tagen nach dem Kauf, innerhalb der die Originalrechnung dem Finanzamt vorzulegen ist. Da die Pflichten vom konkreten Kauf und vom Status des Fahrzeugs abhängen, sollten Sie bestätigen lassen, ob diese Frist für Sie gilt.

Für die Zulassung ist außerdem die CoC-Bescheinigung wichtig. Das ist die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, die die EU-Typgenehmigung des Fahrzeugs nachweist. Klären Sie vorab mit der Zulassungsstelle, welche Unterlagen sie benötigt. Lassen Sie sich bei der Übergabe die Originalrechnung und die Fahrzeugpapiere aushändigen. Dazu gehören auch die CoC und die vollständigen Garantieunterlagen. Halten Sie im Vertrag auch fest, dass das Fahrzeug neu ist, und vereinbaren Sie Preis, Ausstattung sowie Liefertermin schriftlich.

Betrugsangebote erkennen

Betrügerische Anzeigen sind kein typisches Merkmal von Re-Importen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland warnt jedoch vor Onlineangeboten mit unrealistisch niedrigen Preisen und Vorkasseforderungen. Es warnt auch vor angeblichen Speditionen, die eine Zahlung über ein Treuhandmodell versprechen. Gefälschte Webseiten und Fahrzeugpapiere kommen ebenfalls vor.

Zahlen Sie nicht, bevor Sie Verkäufer, Fahrzeug und Unterlagen ausreichend geprüft haben. Bestehen Sie auf einer Besichtigung und Probefahrt. Wenn der Anbieter Druck macht, brechen Sie den Kauf ab. Das gilt auch, wenn er die Zahlung vor einer Prüfung verlangt oder die Abwicklung über eine zweifelhafte Spedition organisiert.

Vor der Unterschrift prüfen

Prüfen Sie vor der Entscheidung diese Punkte:

  1. Endpreis: Sind Überführung, Bereitstellung, Vermittlung und Zulassungskosten enthalten?
  2. Ausstattung: Sind die gewünschten Merkmale für genau dieses Fahrzeug schriftlich zugesichert?
  3. Verkäufer: Wer steht im Vertrag als Verkäufer, und wer vermittelt nur?
  4. Garantie: Wann beginnt sie? Wie lange gilt sie, und welche Nachweise braucht die Werkstatt?
  5. Unterlagen: Sind CoC, Fahrzeugpapiere, Originalrechnung und Garantieunterlagen vorhanden?

Fehlt eine Antwort, lassen Sie den Anbieter die Information schriftlich ergänzen, bevor Sie unterschreiben oder zahlen.