Der Vollkaskoschaden

Bei Autofahrern, die das Pech hatten, in einen Unfall verwickelt worden zu sein, übernimmt die Versicherung die Kosten für Schäden am Fahrzeug des Versicherten nur, wenn eine freiwillige Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde. Wer nur die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht besitzt, bekommt keine Schäden am eigenen Fahrzeug erstattet; hier greift der Schutz nur für die Schäden Dritter.

Ein Gutachter ermittelt die Höhe des Schadens

Im Gegensatz zum Teilkasko, die etwa Schädigungen auf Grund von Bränden, Diebstahl oder Hagel abdeckt, tritt die Versicherung beim Vollkasko auch für vom Versicherten hervorgerufene Unfallschäden ein. Dadurch ist eine Vollkaskoversicherung natürlich teuer als ein Teilkaskoschutz. Auch wenn bei einem Unfall kein Verursacher ermittelt werden konnte, übernimmt der Vollkaskoversicherer die Kosten. Bei einem Vollkaskoschaden schickt die Versicherung in der Regel einen Gutachter, der die Schadenshöhe ermittelt. Auch die Kosten für den Gutachter sind in der Police inbegriffen. Sollten Sie Ihren eigenen Gutachter beauftragen wollen, müssen Sie vorher die Zustimmung Ihres Vertragspartners einholen. Die Zustimmung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.

Tipp:  Das Büro für Verkehrsunfallrekonstruktion, www.unfallreko.de,  unterstützt Unfall-Geschädigte durch das Erstellen von Unfallanalysen und Gutachten.

Policen mit Selbstbeteiligung

In den meisten Fällen haben die Versicherungsnehmer bei einer Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung zu tragen. Bei Bagatellschäden lohnt es sich oft, die Reparatur auf eigene Kosten durchzuführen, um den Schadenfreiheitsrabatt nicht zu verlieren. Kosten, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, wie zum Beispiel beim Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung, werden von der Vollkaskoversicherung nicht getragen. Das Fahrzeug selbst ist gegen Diebstahl versichert, Gegenstände die im Fahrzeug liegen jedoch nicht.

Wann lohnt sich Vollkasko?

Besonders für Besitzer eines Neuwagens oder bei einem Fahranfänger ist eine solche Police sinnvoll. Der Beitrag setzt sich wie beim Teilkasko aus Typklasse, Regionalklasse und Schadenfreiheitsrabatt zusammen. Im Versicherungsfall kann eine Höherstufung in eine andere Schadensklasse erfolgen. Auch in diesem Bereich lohnt es sich, die Angebote der Gesellschaften miteinander zu vergleichen.