Motorradsteuer in Deutschland

Wie für alle Kraftfahrzeuge, ist auch für Motorräder in Deutschland eine Steuer zu entrichten. Die so genannte Kraftfahrzeugsteuer für Motorräder – auch als Motorradsteuer bezeichnet – wird für alle Zweiräder mit einem Hubraum ab 126 ccm erhoben.

Steuerliche Grundlagen

Für Motorräder, die einen größeren Hubraum als 125 ccm besitzen, wird in Deutschland ein Steuersatz von 1,84 EUR je angefangene 25 ccm Hubraum erhoben. Bereits seit 1955 gilt dieser Steuersatz unverändert. Dieser Aspekt trägt mit dazu bei, dass das Motorradfahren bis heute zu keinem steuerlich teuren Hobby geworden ist.

Für so genannte Klein- und Leichtkrafträder mit einem Hubraum bis 125 ccm und weniger als 15 PS (11 kW) Motorleistung wird in Deutschland keine Motorradsteuer erhoben. Der Verwaltungsaufwand wäre für die Steuerbehörden bei diesen geringen Hubraumzahlen zu hoch.

Weitere Informationen rund um Motorräder, insbesondere zu rechtlichen Themen, finden Sie auf dem Blog www.motorradfahrerrecht.de.

Ausnahmeregelung für Oldtimer

Eine steuerliche Ausnahmeregelung gilt für Oldtimer-Motorräder, die älter als 30 Jahre sind und sich noch im Originalzustand befinden. Für diese Motorräder wird eine pauschale Steuer in Höhe von 46 EUR im Kalenderjahr erhoben. Daher ist diese Besteuerung erst für Zweiräder mit einem Hubraum ab 650 ccm attraktiv.

Keine Unterscheidung nach Abgasverhalten

Während für Pkw eine Besteuerung in Abhängigkeit von deren Abgasverhalten erfolgt, gelten bei Motorrädern hier keine Unterscheidungen hinsichtlich der Höhe der entrichtenden Steuer. Gegenwärtig plant der Gesetzgeber hier auch keine Änderungen.