Geschwindigkeitsüberschreitung: Strafen, Toleranz-Regelung und Einspruchsmöglichkeiten

Angesichts der Diskussion um Sinn oder Unsinn genereller Tempolimits oder gezielter Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Streckenabschnitten geraten auch die Konsequenzen zu schnellen Fahrens verstärkt in den Fokus. Gemeint sind nicht Unfallzahlen, sondern Verwarnungs- bzw. Bußgelder, Punkte in der Flensburger Kartei und mögliche Fahrverbote.

In dieser Hinsicht ist Deutschland im europäischen Vergleich ein Paradies für Raser. 20 km/h zu viel kosten bei uns ein Verwarnungsgeld von 35 €, in Italien ist es knapp das Fünffache, und nachts kommt sogar noch ein erklecklicher Zuschlag obendrauf. Noch viel teurer kann es bei einkommensabhängigen Bußgeldern werden. In Finnland kosteten im Jahr 2004 80 km/h in der Innenstadt einen Unternehmenserben stolze 170.000 Euro.

Doch auch hierzulande können auf Basis des Bußgeldkatalogs empfindliche Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen. Werden diese innerorts gemessen, steigen Sie von 15 Euro (bis 10 km/h zu schnell) über 200 Euro (41 bis 50 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit) bis hin zu 680 Euro ab 70 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung. Bei außerorts gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen sind die Bußgelder minimal niedriger. Einen Punkt in Flensburg gibt es, wenn die Überschreitung bei 21 km/h bis 30 km/h liegt, alles darüber wird mit 2 Punkten bestraft. Fahrer, die in einem Jahr zweimal mit 26 km/h zu hoher Geschwindigkeit erwischt werden, können mit einem Fahrverbot von einem Monat belegt werden, wer das Limit zweimal noch deutlicher überschreitet, muss mit bis zu 3 Monaten Fahrverbot rechnen. Unbelehrbare Temposünder können auch über den Bußgeldkatalog hinaus mit Strafen belegt werden.

Toleranzen und Widerspruchsverfahren

Messtechnik ist fehlerhaft. Wetterbedingungen spielen eine Rolle, ebenso wie Fahrzeuge auf benachbarten Fahrstreifen. Aktuell wird der Einfluss von LED-Scheinwerfern auf bestimmte Messgeräte diskutiert, weil diese eine konstante Helligkeit voraussetzen und mit dem systembedingten hochfrequenten Flackern von LED-Leuchtmitteln nicht zurechtkommen. Für die meisten stationären Messanlagen gilt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine Toleranz von 3 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h und von ca. 3 % (also stets mehr als 3 km/h) bei gemessenen Geschwindigkeiten über 100 km/h. Mobile Systeme wie die ProViDa-Wagen der Polizei arbeiten ungenauer, deshalb werden dort 5 km/h bzw. 5 % angesetzt.

Es handelt sich dabei um Richtwerte. Schlechte Sicht, Nebel oder Regen können höhere Abzüge rechtfertigen. Die Toleranzen werden nicht nur herangezogen bei der Frage, ob der Verstoß überhaupt verfolgt wird, sondern auch bei der Bemessung der möglichen Strafe. Wer sicher ist, dass der gemessene Wert auch nach Toleranzabzug nicht stimmen kann, sollte sich rechtlich beraten lassen. Dafür gibt es spezialisierte Internet-Plattformen, deren Vertragsanwälte die Tücken einzelner Analgentypen kennen und wissen, wo sich ein Widerspruch wegen bekannter Systemfehler oder einer fehlerhaften Aufstellung des Blitzers lohnt. Wenden Sie sich sofort mit Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid dorthin, damit Sie keine Fristen versäumen.

Verwarnungsgeld ist nur ein Angebot

Kleinere Vergehen – bei Temposünden sind das Überschreitungen bis 20 km/h – können durch Zahlung eines Verwarnungsgelds abgegolten werden. Es beträgt maximal 35 Euro. Das Verwarnungsgeld ist nur ein Angebot der Behörde. Akzeptieren Sie die Verwarnung nicht oder versäumen Sie die Zahlungsfrist von nur einer Woche, kommt es zu einem Bußgeldverfahren, das mit weiteren Kosten verbunden ist. Umgekehrt ist aber die Zahlung des Verwarnungsgelds ebenso endgültig. Ein Einspruch ist danach nicht mehr möglich.

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