Erhöhung der zulässigen Zuglast: Die Anhängelasterhöhung

Wird die zulässige Anhängelast eines Wagens erhöht, so spricht man von einer Anhängelasterhöhung. Die Erhöhung der Anhängerlast wird auch als Zuglasterhöhung bezeichnet. Wie hoch die zulässige Anhängelast eines Fahrzeugs ist, wird vom Hersteller serienmäßig festgelegt. Durch die Erhöhung der Anhängerlast bleibt die Stützlast des Wagens stets unverändert.

Vorgaben für die verschiedenen Fahrzeugklassen

Bei Fahrzeugen der Fahrzeugklasse M1 (PKW und Wohnmobile) kann die Anhängelast bis zum maximal zulässigen Gesamtgewicht erhöht werden. Für M1G-Fahrzeuge (geländegängige Kraftfahrzeuge) gilt, dass sogar das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewichts erreicht werden darf. Das Gewicht von 3.500 Kilogramm darf jedoch nicht überschritten werden. Bei Lastkraftwagen und Lieferwagen, die eine Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen besitzen und folglich zur Fahrzugklasse N1 gehören, darf man die Anhängerlast bis zum 1-fachen des zulässigen Gesamtgewichts erhöhen.

Anforderungen bei der Erhöhung der Anhängerlast

Verschiedene Anforderungen müssen erfüllt sein, wenn die Zuglast eines Wagens erhöht wird. So benötigen Fahrzeuge, deren Anhängelast mehr als 3,500 Kilogramm beträgt, eine durchgehende Bremsanlage. Außerdem sind Anhängelasterhöhungen nur möglich, wenn die Steigung maximal acht Prozent beträgt. Darüber hinaus muss die Anhängerkupplung einen ausreichenden D-Wert aufweisen. Falls dies nicht der Fall ist, muss die vorhandene Kupplung durch ein geeignetes Modell ersetzt werden.

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