Autoabmeldung – so wird’s gemacht

Sie haben sich ein neues Auto gekauft und möchten Ihr altes Fahrzeug abmelden? Die Autoabmeldung ist ein einfacher Verwaltungsvorgang, den Sie bei jeder Zulassungsstelle erledigen können. Die Abmeldung muss nicht genau bei dem Amt erfolgen, bei dem Sie Ihr Fahrzeug angemeldet haben.

Unterlagen und Kosten

Zur Autoabmeldung sind bestimmte Unterlagen nötig. Mitzubringen sind die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein), Zulassungsbestätigung II (Fahrzeugbrief), Personalausweis und die amtlichen Kennzeichen. Diese werden entwertet, indem die HU- und AU-Plaketten entfernt werden. Die Kennzeichen können zur Erinnerung mitgenommen werden oder werden durch die Zulassungsstelle entsorgt. Das Kfz-Kennzeichen ist nun wieder frei und kann vergeben werden. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für den neuen Wagen behalten wollen, kann es gegen Gebühr als Wunschkennzeichen reserviert werden. Die Kosten für den gesamten Verwaltungsvorgang liegen je nach Zulassungsbezirk zwischen 5 und 25 Euro. Die Zulassungsstelle meldet die Abmeldung dann dem Finanzamt und der Kfz-Versicherung. Zuviel gezahlte Steuern werden erstattet. Eine Vollmacht für einen Vertreter ist nicht erforderlich.

Endgültige oder vorübergehende Stilllegung?

Musste man sich früher entscheiden, ob man sein Fahrzeug nur vorübergehend oder endgültig abmeldet, ist dies seit dem 1.3.2007 nicht mehr nötig. Das Auto wird nun automatisch für maximal sieben Jahre stillgelegt. Erfolgt in diesem Zeitraum keine erneute Anmeldung, gilt es als endgültig stillgelegt. Wer wegen Verschrottung seines Autos dieses gleich endgültig stilllegen möchte, kann dies unter Vorlage eines Verwertungsnachweises einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle ebenfalls tun.