Autoversicherung kündigen: Dies müssen Sie beachten

Die Kündigung der Autoversicherung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Um den Versicherungswechsel reibungslos zu gestalten, müssen einige Formalitäten beachtet werden.

Wann kann die Autoversicherung gekündigt werden?

Eine reguläre Kündigung der Autoversicherung kann zum Ablauf des Versicherungsjahres eingereicht werden. Bei vielen Anbietern enden die Verträge am 31. Dezember. Um die Frist von einem Monat einzuhalten, muss die Kündigung also bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Einige Dienstleister bieten jedoch auch unterjährige Verträge an, bei denen das Versicherungsjahr an einem beliebigen Datum beginnt und genau 12 Monate später endet. In diesem Fall ist zu beachten, die Kündigung bis einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres einzureichen.

Sonderkündigungsrecht

Neben der regulären Vertragsbeendigung können Sie auch aus besonderen Gründen Ihre Autoversicherung kündigen. So berechtigt etwa eine Beitragserhöhung zur sofortigen Kündigung. Diese sollte innerhalb eines Monats nach dem Erhalt der Beitragserhöhung erfolgen. Auch nach einem Schadensfall kann das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden. Hier sollte das Kündigungsschreiben innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über zu die zu zahlenden Leistungen erfolgen.

In welcher Form wird gekündigt?

Um bei der Kündigung der Autoversicherung Unstimmigkeiten zu vermeiden, müssen auch einige Formalitäten beachtet werden. So finden Sie etwa in den AGB der Anbieter, ob eine schriftliche Kündigung in Briefform gefordert wird oder ob auch Schreiben per Mail oder per Fax anerkannt werden. Am sichersten ist in jedem Fall ein Einschreiben mit Rückschein, denn damit können Sie jederzeit den fristgerechten Eingang nachweisen.