So ist die Kfz-Haftpflicht steuerlich absetzbar

Um eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung kommt kein Fahrzeughalter herum, denn ihr Abschluss ist gesetzlich vorgeschrieben. Das ist auch gut so, denn eine kleine Unachtsamkeit kann Schäden in Millionenhöhe verursachen und würde ohne Versicherungsschutz bliebe ein Unfallopfer mittellos zurück. Einen Teil der Beiträge können Sie sich aber im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung zurückholen – vorausgesetzt, die entsprechenden Grenzen sind noch nicht ausgeschöpft.

Kaskoversicherungen herausrechnen

Beiträge zu Personen- und Vermögensversicherungen mindern als sonstige Vorsorgeaufwendungen Ihre Einkommensteuer. Also ist die Kfz-Haftpflicht steuerlich absetzbar, denn sie schützt Ihr Vermögen vor Ansprüchen Dritter. Die Kaskoversicherung (Fahrzeugversicherung) müssen Sie dagegen herausrechnen.

Vorsorgeaufwendungen sind nur begrenzt steuerlich absetzbar

Die Sache hat aber einen Haken: als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer dürfen Sie maximal 1.900 EUR im Jahr ansetzen. Machen Sie mit Ihrem Partner eine gemeinsame Steuererklärung, verdoppelt sich die Summe. Den Höchstbetrag schöpfen viele Berufstätige bereits durch ihre Anteile am Sozialversicherungsbeitrag aus, also für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Unser Tipp: Bevor Sie mühsam Belege für Ihre privaten Versicherungen zusammensuchen, werfen Sie zunächst einen Blick auf den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, den Sie von Ihrem Arbeitgeber bekommen haben. Sind darauf 1.900 EUR oder mehr als Arbeitnehmer-Anteil am Sozialversicherungsbeitrag ausgewiesen, können Sie sich die Arbeit sparen.

Selbstständige haben mehr Möglichkeiten

Gewerbetreibende und Freiberufler kommen in den Genuss eines Freibetrags von 2.800 EUR. Zudem haben sie die Möglichkeit, Kosten eines beruflich genutzten Fahrzeugs alternativ auch als Betriebsaufwand geltend zu machen und damit den steuerpflichtigen Gewinn zu reduzieren.

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