Das zweite Auto günstig versichern: Die Zweitwagenregelung

Ein zweites Fahrzeug anzumelden kann verschiedene Gründe haben. So könnte ein Saisonfahrzeug für den Winter oder Sommer das Erstfahrzeug schonen helfen oder der Ehegatte beziehungsweise Lebenspartner benötigt ein Auto. Auch wenn ein Kind den Führerschein gemacht hat, möchte der Nachwuchs gleich loslegen und selbst mobil sein. Möglichkeiten und Hindernisse zu kennen vermindert hier die Gefahr, in teuren Tarifen zu landen.

Der Unterschied zwischen erstem und zweitem Fahrzeug

Die Einstufung für eine Autoversicherung erfolgt beim ersten Mal nach der Dauer des Führerscheines. Mit jedem Jahr das unfallfrei gefahren wird, erhöht sich die sogenannte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) um eine Stufe. Demgegenüber besagt der zugehörige Prozentwert den Beitragssatz vom Grundbeitrag des Versicherers. Das zweite Fahrzeug wird demgegenüber nicht grundsätzlich in die Einsteigerklasse eingeordnet.

Welche möglichen Regelungen gibt es?

Die Zweitwagenregelung wird von den einzelnen Versicherungen am Markt ganz unterschiedlich gehandhabt. Zum einen ist wichtig, in welcher SF-Klasse das Erstfahrzeug eingestuft ist, ob Schadensfälle im laufenden Jahr vorliegen und wer das zukünftig zweite Auto fahren soll. Somit gibt es Einstufungen in die sogenannte SF-Klasse 1/2, SF-Klasse 2 und SF-Klasse 4. Auch nimmt der Fahrzeugtyp Einfluss auf diese Regelung. da andere Fahrzeugtypen als Personenkraftwagen davon abweichend eingestuft werden können. Zu beachten ist, dass für den Einschluss von Fahrern unter 23 beziehungsweise 25 Jahren diese günstige Regelung nur bedingt zum Einsatz kommt. Oftmals werden hohe Zuschläge erhoben, die es interessant machen, eine normale Einstufung nach der Dauer des Führerscheinbesitzes bei einer anderen Versicherung zu prüfen.

Die Zweitwagenregelung und Wechsel der Versicherungsgesellschaft

In Einzelfällen kann die Einstufung in dieselbe SF-Klasse wie das Erstfahrzeug erfolgen. Manchmal fordert der Versicherer für diese Einstufung, dass das Erstfahrzeug in den aktuellen Tarif umgestellt wird und somit teurer werden kann. Beim Wechsel zu einer anderen Versicherung werden die Sondereinstufungen nicht weitergereicht, sodass dort wesentlich schlechtere Konditionen die Folge sein können, da die bisherige Versicherungsgesellschaft nur die tatsächlich erfahrenen SF-Klassen weiter meldet.

Wenn Sie auf der Suche nach einen neuen Auto sind finden Sie bei richter-automobile.ch zahlreiche Angebote sowie außerdem viele Dienstleistungen rund  um die Fahrzeugpflege.

Bild: bigstockphoto.com / Rawpixel.com