Tageskennzeichen bzw. Kurzzeitkennzeichen: Das sollten Sie wissen

Kurzzeitkennzeichen für Autos, Motorräder und Lastwagen sind nicht zu verwechseln mit den so genannten “roten Kennzeichen”, die professionellen Händlern und Werkstätten vorbehalten sind. Kurzzeitkennzeichen haben am linken Rand einen gelben Bereich, in dem das Ablaufdatum angeführt ist. Diese manchmal auch Tageskennzeichen genannten Schilder sind für Privatpersonen gedacht und höchstens fünf Tage gültig.

Wo sind Kurzkennzeichen erhältlich?

Der Gesetzgeber hat im Frühjahr 2015 die Regelungen für Kurzzeitkennzeichen neu bestimmt. Sie erhalten diese Kennzeichen bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle. Sie müssen Personalausweis oder Pass vorlegen, eine Versicherungsbestätigung für das betroffene Automobil und den Fahrzeugschein oder -brief. Die Gebühren richten sich nach den lokalen Gegebenheiten und betragen meist gut zehn Euro für das Dokument und für die Nummernschilder rund 20 Euro.

Kurzzeitkennzeichen sind dafür gedacht, eine Überführung, Reparatur oder Probefahrt eines Privatfahrzeugs möglich zu machen. Sie müssen also die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs nachweisen, üblicherweise durch einen geltenden TÜV- oder Dekra-Bericht, der normalerweise im Fahrzeugschein vermerkt ist. Nur wenn Sie in Ihrer Örtlichkeit zur Hauptuntersuchung bei einer Prüfstelle oder in dem Zusammenhang zu einer Werkstatt fahren möchten, kann Ihnen ein Tageskennzeichen auch ohne diesen Nachweis ausgestellt werden.

Überführung ins Ausland

Bei der Überführung in das Ausland besteht eine rechtliche Grauzone. Das Kurzzeitkennzeichen gilt als nationaler Verwaltungsakt, sollte aber eigentlich zumindest von den EU-Staaten anerkannt werden. Aus der Praxis wird berichtet, dass auch die Schweiz, Weißrussland und Bosnien Fahrzeuge mit diesen Sonderkennzeichen ins Land lassen.

Bild: CC BY-SA 3.0, Link