Für wen eignet sich ein Restwertleasing?

Wer sich ein Auto wünscht, jedoch nicht das nötige Kleingeld beisammen hat, kann sich über einen Leasingvertrag ein Auto mieten. Für den Leasinggeber ist das eine zusätzliche Finanzierungsquelle und der Kunde muss keinen Kredit aufnehmen. Im Vertrag ist eine feste Laufzeit vereinbart. Manchmal ist auch eine Restwertfixierung im Vertrag enthalten.

Was ist eine Restwertfixierung?

Am Ende eines Leasing-Vertrages wir der Wert des Autos neu gemessen. Dazu zählen die gefahrenen Kilometer und der Zustand des Autos. Schon während dem Mietverhältnis muss der Kunde selbst für Reparaturen aufkommen. Sollte der Wert des Autos kleiner sein als bei Ausgangslage, muss der Leasingnehmer die Kosten tragen, wenn eine Restwertfixierung im Vertrag steht.

Vorteile des Restwerttleasings

Bei gewerblicher Nutzung des Autos können die monatlichen Raten vollständig steuerlich abgesetzt werden und fließen nicht in die Bilanzierung ein. Für alle Kunden ist aber sicher, dass sich die im Vertrag festgelegten Zinsen und Raten nicht ändern. So bleiben die Kosten kalkulierbar. Der Vertrag wird zudem direkt an die eigenen Bedürfnisse angeglichen und in manchen Fällen lässt sich das Objekt nach der Vertragszeit erwerben. Außerdem bekommt der Kunde einen Betrag zurück, wenn der Wert des Autos über dem vereinbarten Restwert liegt.

Nachteile

Der große Haken besteht darin, dass der Leasingnehmer nur Raten für die Nutzung zahlt. Nicht miteingeschlossen sind Wartungskosten und Versicherung. Das muss alles der Kunde bezahlen und dazu kommt, dass das Auto trotzdem nicht ihm gehört. Im Falle eines Unfalls haftet der Kunde. Gerade das Restwertleasing schreibt vor, wieviele Kilometer maximal gefahren werden dürfen. Ist der Restwert am Ende nicht erreicht, droht dann eine miese Kostenfalle.

Das Restwertleasing ist aufgrund seines hohen Risikos nicht für Privatkunden geeignet. Sollten Sie mobile Fahrzeuge für gewerbliche Zwecke brauchen, lohnt sich diese Art von Leasing auf jeden Fall.