Eine Anhängerversicherung ist aus guten Gründen gesetzlich vorgeschrieben. Wer das Gesetz missachtet, bleibt im Ernstfall auf hohen Kosten sitzen. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, müssen beim Versicherungsabschluss mehrere Faktoren beachtet werden.
Die Gesetzeslage
Bis zum Jahr 2002 war es theoretisch möglich, auf eine Versicherung für Anhänger zu verzichten. Prinzipiell galt, dass die Versicherung der Zugmaschine bei einem Unfall für alle Schäden aufkommt. Problematisch wurde es aber dann, wenn sich ein Anhänger von einem Auto löste und danach Sachwerte beschädigt wurden. Weil bei der Klärung dieser Fälle hohe Gerichtskosten entstanden sind und die Anzahl der Unfälle mit Anhängern insgesamt immer weiter angestiegen war, entschied sich der Gesetzgeber dafür, Versicherungen für zulassungspflichtige Hänger vorzuschreiben.
Der Sonderfall Land- und Forstwirtschaft
In der Land- und Forstwirtschaft werden viele Schäden weiterhin durch die Zugfahrzeugversicherung abgedeckt. Das Fehlen einer Zusatzversicherung ist im Ernstfall aber nicht nur dann problematisch, wenn das unversicherte Fahrzeug nicht richtig angekoppelt war. Bei der Verwendung von Zugfahrzeugen zahlt die Versicherung zwar zunächst, stellt dann aber häufig an die Besitzer der Anhänger Forderungen. Ohne zusätzliche Versicherung müssen diese Kosten aus eigener Tasche bezahlt werden.
Tipps zum Versicherungsabschluss
Neben Haftpflichtversicherungen werden durch die Gesellschaften auch Kaskoversicherungen für Anhänger angeboten. Der Abschluss solcher Verträge macht insbesondere bei hochwertigen Sport- und Wohnanhängern Sinn. Oft streiten sich Versicherungen darum, wer für Schäden aufkommen muss. Das vermeiden Sie, indem Sie Ihre Anhänger und Zugfahrzeuge bei derselben Gesellschaft versichern.