Parkscheibe richtig einstellen – so geht’s

Ob fürs Parken beim Supermarkt oder für den normalen City-Parkplatz, häufig wird der Fahrer eines Fahrzeugs durch eine entsprechende Beschilderung darauf hingewiesen, dass die Nutzung des Parkraums an die Verwendung einer Parkscheibe gebunden ist. Bei Missachten der Anweisung, bei fehlerhaftem Einstellen oder falschem Design der Parkscheibe ist dann schnell ein Bußgeld fällig.

Nur die Parkscheibe laut Straßenverkehrsordnung zählt

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt genau fest, wie die zu verwendende Parkscheibe auszusehen hat. Nur Schablonen, die in Farbe und Format dieser Norm entsprechen, werden von den Ordnungshütern akzeptiert. Handgeschriebene, mit der Ankunftszeit versehene Zettel, können eine fehlende Parkscheibe jedenfalls nicht ersetzen.

Halbstundenregel beim Einstellen beachten

Fehler passieren oft beim richtigen Einstellen der Parkscheibe. Die Schablone ist falsch eingestellt, wenn Sie die Zeiger auf die tatsächliche Ankunftszeit positionieren. Sie müssen vielmehr die Uhrzeit auf der Parkscheibe so einstellen, dass der weiße Pfeil auf die nächste halbe Stunde nach ihrer Ankunft auf dem Parkplatz zeigt. Pfeilpositionen zwischen zwei Markierungen führen zu Bußgeldern.

Nachjustieren ist nicht erlaubt

Ist die ursprüngliche Parkzeit abgelaufen, darf die Parkscheibe nicht einfach um eine Stunde weitergedreht werden. Stattdessen muss ein neuer Parkvorgang eingeleitet, d.h. ein neuer Stellplatz gesucht werden, damit auch andere Autofahrer die Chance auf einen Parkplatz haben.

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